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   OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.1994 - 23 A 2163/93   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.1994 - 23 A 2163/93 (https://dejure.org/1994,8278)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.07.1994 - 23 A 2163/93 (https://dejure.org/1994,8278)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Juli 1994 - 23 A 2163/93 (https://dejure.org/1994,8278)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis; Drittschützende Wirkung; Ermessensentscheidung; Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung; Berücksichtigung der Belange Dritter; Subjektives Recht; Abwehrrechte Dritter; Aufhebung einer Sondernutzungserlaubnis; ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.2009 - 5 S 2811/08

    Anspruch auf Einschreiten gegen unerlaubte Sondernutzung wegen des Teilhaberechts

    Zwar wird dies - soweit ersichtlich - von der obergerichtlichen Rechtsprechung zu vergleichbaren landesrechtliche Regelungen im Grundsatz verneint (vgl. OVG NW, Beschl. v. 10.11.1994 - 23 A 757/93 - OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 07.09.1995 - 4 M 84/95 - BayVGH, Beschl. v. 24.11.2003 - 8 CS 03.2279 - offengelassen von Thür. OVG, Urt. v. 11.12.2001 - 2 KO 730/00 -), doch verhält es sich dann ersichtlich anders, wenn - wie auch das Verwaltungsgericht zutreffend erkannt hat - durch die unerlaubte Sondernutzung anderweit geschützte Rechtspositionen Dritter konkret betroffen werden, welche auch bei der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis als straßenbezogene Gesichtspunkte zu berücksichtigen gewesen wären (vgl. OVG NW, Urt. v. 21.07.1994 - 23 A 2163/93 -).

    Insofern kommt zunächst - wie vom Verwaltungsgericht untersucht - der sog. Anliegergebrauch (vgl. §§ 15 Abs. 2 bis 4 StrG; hierzu BayVGH, Beschl. v. 24.11.2003, a.a.O., OVG NW, Urt. v. 21.07.1994, a.a.O., Beschl. v. 10.11.1994, a.a.O.; Sauthoff, Straße und Anlieger, 2003, Rn. 751) in Betracht, der hier allerdings ersichtlich nicht betroffen ist, aber auch das Recht auf Teilhabe am bestehenden Gemeingebrauch (vgl. § 13 Abs. 1 Satz 1 u. 2 StrG; Senat, Urt. v. 26.07.2001, a.a.O.; auch VG Karlsruhe, Urt. v. 28.04.1999 - 10 K 2378/98 - VG Meiningen, Urt. v. 06.03.2007 - 2 K 1024/04 Me -, ThürVBl 2007, 244), das als materielles Recht auf Nutzung der vorhandenen Straßen, soweit dieses nicht nur geringfügig beeinträchtigt wird, auch unter dem Schutz der Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 GG steht (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.09.1968 - IV C 195.65 -, BVerwGE 30, 235 ; Lorenz/Will, Straßenrecht, 2. A. 2005, § 13 Rn. 10 f.; Sauthoff, a.a.O., Rn. 605, 921).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2006 - 11 A 2642/04

    Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis

    vgl. OVG NRW, Urteile vom 21. Juli 1994 - 23 A 2163/93 -, n. v., Leitsätze in juris, S. 7 f. des Urteilsabdrucks, und vom 24. November 1994 - 23 A 742/93 -, MittNWStGB 1995, 50, sowie Beschluss vom 18. April 2005 - 11 A 2420/04 -, n. v., S. 6 f. des Beschlussabdrucks, jeweils m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2014 - 11 B 553/14

    Bestimmungen über Sondernutzungserlaubnisse und Vorgehen gegen unerlaubte

    vgl. OVG NRW, Urteile vom 21. Juli 1994 - 23 A 2163/93 -, juris (nur Leitsätze), S. 7 f. des amtl.
  • VG Gelsenkirchen, 04.11.2008 - 14 K 3846/07

    Weihnachtsmarkt, Anliegergebrauch, Gewerbebetrieb, Sondernutzung,

    Es entspricht gesicherter Rechtsprechung, dass weder die Vorschrift des § 18 StrWG NRW, vgl. hierzu z.B. OVG NRW, Urteil vom 21. Juli 1994 - 23 A 2163/93 -, noch § 29 StVO, vgl. BVerwG, Urteil vom 14. März 1994 - 11 C 48.92 -, NVwZ 1994, 1095 ff; Entscheidung vom 18. Februar 1977 - VII B 111.75 -, Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 44, aus sich heraus außerhalb des Verhältnisses Genehmigungsbehörde - Erlaubnisnehmer beachtliche eigenständige subjektive verfahrensrechtliche Rechtspositionen Dritter begründen.

    Im Rahmen dieses Erlaubnisverfahrens, durch das insbesondere sichergestellt werden soll, dass die für die Ordnung der Benutzung der Straße zuständigen Behörden von vornherein erkennbare Störungen verhindern oder in zumutbaren Grenzen halten und bei Kollision von Rechtsgütern verschiedener Rechtsträger einen Interessenausgleich schaffen können, so zu § 18 StrWG NRW OVG NRW, Urteil vom 21. Juli 1994 - 23 A 2163/93 - und Beschluss vom 2. August 2006 - 11 A 2642/04 -, www.nrwe.de, BVerwG, Urteil vom 7. Juni 1978 - 7 C 5.78 -, NJW 1978, 1933 (1934), hat die Behörde die gegenläufigen Rechte und Interessen nach Maßgabe der jeweiligen Umstände des Einzelfalles und unter Berücksichtigung ihres jeweiligen Gewichts abzuwägen und in ihre Entscheidung einzustellen.

  • VG Gelsenkirchen, 28.11.2007 - 14 L 1233/07

    Sondernutzung; Sondernutzungserlaubnis; Weihnachtsmarkt; Marktfestsetzung;

    Es entspricht gesicherter Rechtsprechung, dass weder die Vorschrift des § 18 StrWG NRW, vgl. hierzu z.B. OVG NRW, Urteil vom 21. Juli 1994 - 23 A 2163/93 -, noch § 29 StVO, vgl. BVerwG, Urteil vom 14. März 1994 - 11 C 48.92 -, NVwZ 1994, 1095 ff; Entscheidung vom 18. Februar 1977 - VII B 111.75 -, Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 44, aus sich heraus außerhalb des Verhältnisses Genehmigungsbehörde - Erlaubnisnehmer beachtliche eigenständige subjektive verfahrensrechtliche Rechtspositionen Dritter begründen.

    Im Rahmen dieses Erlaubnisverfahrens, durch das insbesondere sichergestellt werden soll, dass die für die Ordnung der Benutzung der Straße zuständigen Behörden von vornherein erkennbare Störungen verhindern oder in zumutbaren Grenzen halten und bei Kollision von Rechtsgütern verschiedener Rechtsträger einen Interessenausgleich schaffen können, so zu § 18 StrWG NRW OVG NRW, Urteil vom 21. Juli 1994 - 23 A 2163/93 - und Beschluss vom 2. August 2006 - 11 A 2642/04 -, www.nrwe.de, BVerwG, Urteil vom 7. Juni 1978 - 7 C 5.78 -, NJW 1978, 1933 (1934), hat die Behörde die gegenläufigen Rechte und Interessen nach Maßgabe der jeweiligen Umstände des Einzelfalles und unter Berücksichtigung ihres jeweiligen Gewichts abzuwägen und in ihre Entscheidung einzustellen.

  • VG Gelsenkirchen, 08.12.2003 - 14 L 3045/03

    Rechtsschutzmöglichkeiten gegen eine bereits erteilte Sondernutzungserlaubnis zur

    Weder § 18 StrWG NRW, vgl. hierzu z.B. OVG NRW, Urteil vom 21. Juli 1994 - 23 A 2163/93 -, noch § 29 StVO, vgl. BVerwG, Urteil vom 14. März 1994 - 11 C 48.92 -, NVwZ 1994, 1095 ff; Entscheidung vom 18. Februar 1977 - VII B 111.75 -, Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 44, begründen aus sich heraus außerhalb des Verhältnisses Genehmigungsbehörde - Erlaubnisnehmer beachtliche eigenständige subjektive Rechtspositionen Dritter.

    Im Rahmen dieses Erlaubnisverfahrens, durch das insbesondere sichergestellt werden soll, dass die für die Ordnung der Benutzung der Straße zuständigen Behörden von vornherein erkennbare Störungen verhindern oder in zumutbaren Grenzen halten und bei Kollision von Rechtsgütern verschiedener Rechtsträger einen Interessenausgleich schaffen können, so zu § 18 StrWG NRW OVG NRW, Urteil vom 21. Juli 1994 - 23 A 2163/93 - BVerwG, Urteil vom 7. Juni 1978 - 7 C 5.78 -, NJW 1978, 1933 (1934), hat die Behörde die gegenläufigen Rechte und Interessen nach Maßgabe der jeweiligen Umstände des Einzelfalles und unter Berücksichtigung ihres jeweiligen Gewichts abzuwägen und in ihre Entscheidung einzustellen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2016 - 11 B 602/16
    vgl. hierzu OVG NRW, Beschluss vom 3. Juli 2014 - 11 B 553/14 -, juris, Rn. 4 f., unter Hinweis auf OVG NRW, Urteile vom 21. Juli 1994 - 23 A 2163/93 -, juris (nur Leitsätze), S. 7 f. des amtl.
  • VGH Hessen, 15.12.2014 - 2 B 2057/14

    Kein Konkurrenzschutz eines Weihnachtsmarktbetreibers gegen aus dem

    Etwas anderes gilt nur, soweit durch eine Sondernutzung andere Rechte wie etwa der eigene Gemeingebrauch bzw. Anliegergebrauch beeinträchtigt werden (VGH Baden-Württemberg, a. a. O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. Juli 1994 - 23 A 2163/93 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2007 - 11 B 1138/07

    Rechtmäßigkeit der Gewährung einer wegerechtlichen Sondernutzungserlaubnis;

    OVG NRW, Urteil vom 21. Juli 1994 - 23 A 2163/93 - (Leitsätze in juris); zu Art. 18 Abs. 1 Bay. StrWG ebenso BayVGH, Beschluss vom 24. November 2003 - 8 CS 0.3.2279 -, BayVBl 2004, 533 = NVwZ-RR 2004, 886.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.1994 - 23 A 757/93

    Einschreiten gegen eine unerlaubte Nutzung einer Straße; Sondernutzungserlaubnis;

    Diese Regelung erfolgt ebenso wie die Regelung in § 18 StrWG NW (StrG NW) über die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen (vgl. dazu OVG NW, Urteil vom 21.07.1994 - 23 A 2163/93 -, S 7 des amtl. Abdrucks) allein im öffentlichen Interesse; eine drittschützende Wirkung zugunsten der Nutzung der Straße, sei es im Rahmen des Gemeingebrauchs, sei es im Rahmen des Anliegergebrauchs kommt der Bestimmung nicht zu.
  • VG Gelsenkirchen, 18.02.2004 - 14 L 359/04

    Auswirkung einer politischen Partei als Antragstellerin auf die Erlaubnispflicht

  • VG Gelsenkirchen, 27.11.2001 - 14 K 5775/98

    Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Inanspruchnahme von Teilen einer

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